Folgendes Neues kann dort eingesehen werden:
A. Schadstoffgutachten mit 70 Seiten
B. Gutachten nach § 19 BNatSchG (streng geschützt) mit 18 Seiten
C. Gutachten nach § 42 BNatSchG (geschützt) mit 32 Seiten
D. Faunistisches Gutachten mit 74 Seiten
und 7 Karten
F. Alternativstandorte mit 4 Seiten und weiteren Karten
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